In der ersten Ferienwoche vom 24.07 auf den 25.07.2023 laden wir ganz herzlich alle Kinder und Jugendlichen in den Reit- und Fahrverein Sprendlingen zu einer gemeinsamen Stallübernachtung ein. Pferdespiele, Open-Air Kino, Lagerfeuer und Übernachtung auf dem Bornwaldhof (im Tippi, im Zelt oder unter freiem Himmel) und vieles mehr stehen auf dem Programm.

Wann geht es los? Wir starten gegen 16 Uhr

Wie lange geht das Ganze? Dienstags frühstücken wir gemeinsam und machen zum Abschluss noch eine Runde Pferdespiele. Wir sind ca. gegen 12 Uhr fertig.

Muss man übernachten? Nein, ihr könnt auch gerne ohne Übernachtung am Programm teilnehmen.

Ich habe gar kein eigenes Pferd/keine Reitbeteiligung, kann ich trotzdem mitmachen? Ja klar! Wir machen Spiele vom Boden aus mit den Pferden und Ponys. Wer möchte, kann mit seinem Pony oder seiner Reitbeteiligung teilnehmen. Für alle anderen stehen die Vereinsponys zur Verfügung.

Wir freuen uns über jede und jeden der mitmachen möchte!

Für die Übernachtung, Getränke, das Abendessen (wir bestellen zusammen Pizza) und das Frühstück bitten wir um einen Beitrag von 35 € pro Kind für Vereinsmitglieder und 40 € für Nichtmitglieder. Auch über Kuchenspenden für den Nachmittag, würden wir uns freuen.

Die Teilnahmegebühr bitte auf das Konto des Reit- und Fahrvereins Sprendlingen e.V. mit der IBAN DE15 5059 2200 0006 5325 00 überweisen.

Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt auf 20. Anmeldungen bitte bis zum 18.07.23

 

Anmeldung Kinder und Jugend Stallübernachtung
Die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen an dieser Veranstaltung 24.7.-25.7.2023 erfolgt auf eigene Gefahr. Die/der Anmeldende informiert das Kind darüber, das es die Anweisungen der Betreuerinnen zu befolgen hat.
Die Erziehungsberechtigten erklären, dass sie im Falle von Schädigungen keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegenüber dem Verein, dem Geländeeigentümer, sowie gegenüber anderen Teilnehmern haben und ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert sind. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Der Verein haftet nicht für gesundheitliche Risiken und Gefahren der Teilnehmer. Es obliegt den Erziehungsberechtigten den Gesundheitszustand vor Teilnahme an der Veranstaltung überprüfen und gegebenenfalls ärztlich bestätigen zu lassen. Es bestehen keine Schadensersatzpflichten des Vereins gegenüber dem Teilnehmer, wenn aufgrund höherer Gewalt, oder aufgrund behördlicher Anordnungen, oder aus Sicherheitsgründen, der Veranstalter verpflichtet ist Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen.